Der 27-Jährige, der wegen der Vergewaltigung einer Siebenjährigen in Nieder-Olm zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, hat Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Der vorbestrafte Mann war anhand von DNA-Spuren überführt und am vergangenen Dienstag verurteilt worden. Die vom BGH geforderten Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung hatte der Täter nach Ansicht der Richter auf den Tag genau erfüllt.
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